AGB
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Rechtsgeschäfte zwischen der Firma Alkhatib (nachstehend „Dienstleister“ genannt) und ihrem Vertragspartner (nachstehend „Auftraggeber“ genannt).
1.2 Abweichende Regelungen haben nur dann Geltung, wenn sie zwischen dem Auftraggeber und dem Dienstleister individuell vereinbart wurden.
1.3 Soweit einzelvertragliche Regelungen bestehen, welche von den Bestimmungen dieser AGB abweichen oder ihnen widersprechen, gehen die einzelvertraglichen Regelungen vor.
2. Vertragsgegenstand
2.1 Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit/Durchführung gemäß der spezifischen, individualvertraglichen Vereinbarung, bzw. gemäß dem abgegebenen Angebot seitens des Dienstleisters. Ein Arbeitsvertrag ist von den Parteien nicht gewollt und wird nicht begründet.
2.2 Liegt eine unwidersprochene schriftliche/unterzeichnete Auftragsbestätigung vor, so ist diese für den Inhalt des Vertrages und den Umfang des Auftrages maßgebend. Nebenabreden, Sonderwünsche und Sonderanfertigungen bedürfen einer Bestätigung des Auftraggebers in Textform.
3. Zustandekommen des Vertrages
3.1 Das Vertragsverhältnis für die Dienstleistungen/handwerksähnlichen Tätigkeit kommt durch Erteilung eines Kundenauftrags durch den Auftraggeber (Angebot) und dessen Annahme durch den Dienstleister zustande. Der Vertrag kann durch Übermittlung des unterschriebenen Auftrags/Auftragsangebots persönlich, auf dem Postweg oder elektronischer Post stattfinden. Der Auftraggeber ist an die Erteilung des Kundenauftrages (Angebot) zwei Wochen gebunden.
4. Vertragsdauer und Kündigung
4.1 Der Vertrag beginnt und endet am individuell vereinbarten Zeitpunkt, bzw. nach Durchführung einer handwerksähnlichen Tätigkeit (Angebot).
4.2 Der Dienstleitungsvertrag kann ordentlich gekündigt werden. Diesbezüglich wird eine Frist von 4 Wochen zum Monatsende vereinbart.
5. Leistungsumfang, Pflichten der Vertragspartner
5.1 Die vom Dienstleister zu erbringenden Leistungen umfassen in der Regel die detailliert aufgelisteten Aufgaben, gemäß dem vom Auftraggeber erteilten Auftrag.
5.2 Der Dienstleister wird den Auftraggeber in periodischen Abständen über das Ergebnis seiner Tätigkeit in Kenntnis setzen. Die Vertragspartner können im Vertrag/Angebot einen Zeitplan für die Leistungserbringung und einen geplanten Endtermin für die Beendigung von Dienstleistungen vereinbaren.
6. Abnahme
6.1 Der Auftraggeber ist bei einer Dienstleitung jeglicher Art zur Abnahme des Auftragsgegenstandes verpflichtet, sobald der Auftragnehmer diesen über die Fertigstellung informiert.
7. Gewährleistung
7.1 Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab der Abnahme des Werkes, oder der Erbringung der Dienstleistung. Der Auftraggeber hat nach Wahl des Dienstleisters ausschließlich Anspruch auf Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Nachlieferung. Die hierzu erforderlichen Aufwendungen wie Lohn-, Transport-, Weg- und Materialkosten trägt der Dienstleister, sofern diese zur Mängelbeseitigung erforderlich sind und sich nicht dadurch erhöhen, dass der Liefergegenstand an einen anderen Ort als den Lieferort verbracht wurde, es sei denn, dies entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
8. Preise und Zahlungsbedingungen
8.1 Dienstleistungen und handwerksähnliche Tätigkeiten werden zu dem im individuellen Vertrag/Angebot aufgeführten Preis nach Beendigung oder bei Vereinbarung der Vergütung auf Zeit- und Materialbasis monatlich berechnet, oder in Summe (Angebot) sofort berechnet, soweit nicht im Vertrag eine andere Rechnungsstellung vereinbart ist.
9. Haftung
9.1 Der Auftragnehmer haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Auftragnehmer in demselben Umfang.
10. Gerichtsstand
10.1 Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht.
10.2 Ausschließlicher Gerichtsstand ist Offenbach am Main.